Die Beiträge des Budokan Bad Homburg I e.V. sind wie folgt geregelt:

§1 Monatliche Regelbeiträge

(1) Monatlich € 17,50
(2) passive Mitglieder € 2,00 
(3) Aufnahmegebühr  € 80,00 

§ 2 Ermäßigte Beiträge

Eine Beitragsermäßigung wird in folgenden Fällen gewährt:

(1) Familienbeitrag

Der monatliche Höchstbeitrag (Summe aller Einzelbeiträge) pro Familie ist begrenzt auf € 30,00. Als Familie gelten Vater, Mutter und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ergibt die Addition der Einzelbeiträge innerhalb der Familie einen Betrag, der höher als € 30,00 ist, wird vom Verein nur dieser Höchstbeitrag erhoben.
 
(2) Doppelmitgliedschaft/Härtefallklausel

Mitgliedern, die bereits einem anderen Karate- oder Hwal-Moo-Do Dojo angehören und nur gelegentlich im Budokan Bad Homburg mittrainieren, kann auf Antrag eine Beitragsermäßigung bis zu 50% vom Beitrag gemäß § 1 gewährt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Das gleiche gilt für besondere Härtefälle. Unter einem Härtefall ist zu verstehen, dass die Erhebung des Beitrags gem.
§ 1 für den Betroffenen oder dessen Familie eine besondere Härte darstellen würden.

§ 3 Beitragsbefreiung Satzungsgemäß

(§ 3 (4) der Vereinssatzung) von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit sind nur die Ehrenmitglieder.

§ 4 Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge sind monatlich im voraus zu entrichten. Nach Möglichkeit ist von Barzahlungen abzusehen und vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.

§ 7 Beiträge zum Deutschen Karate Verband (DKV)

Der Verein erhebt darüber hinaus die Jahresbeiträge für den Deutschen Karate Verband und führt diese ab (Jahresmarken-Verfahren). 

Ausweisgebühr: 20,- € 
Jahresmarke, Erwachsene neu: 30,-€

Diese Beitragsordnung gilt ab 1.5.2013